Aktuelles

Denken Sie an die Antragsfristen 2010!

 

Freiburg, 1.2.2010

Das BAG hat uns mitgeteilt, dass bisher nur ein schleppender Antragseingang festzustellen ist, obwohl auch für 2010 erneut Fördergelder in einem Gesamtumfang von € 450 Mio. bereitstehen.

 

Wichtig:

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  • Förderanträge zur Aus- und Weiterbildung (70% der Weiterbildungskosten) müssen bis zum 15.02.2010 gestellt sein.
  • Förderanträge für den Bereich De-minimis (€1.400 je KFZ > 12 to) müssen bis zum 31.03.2010 gestellt sein.

 

Nutzen Sie diese Chance und holen Sie sich Ihr Geld vom Staat!

 

Gerne beraten wir Sie und bereiten Ihre Anträge auch in 2010 vor.

 

 

Bitte wenden Sie sich hierzu rechtzeitig an

Ellen Fengler

Susanne Petzoldt

Telefon: (0761) 70864-74 / 75

Fax: (0761) 70864-79

De-Minimis - Bewilligungszeitraums 2009 unter bestimmten Voraussetzungen bis 31.03.2010 verlängerbar:

  

Zwischen BAG und BGL wurde am 14.12.2009 folgendes vereinbart:

Für bereits erlassene Zuwendungsbescheide, deren Bewilligungszeitraum am 31.12.2009 endet, wird auf begründeten Antrag  und unter Hinweis auf den Vorhabensbeginn in 2009 der Bewilligungszeitraum durch einen Änderungsbescheid neu gefasst. Das BAG bittet darum, die „Begründung“ im Bedarfsfall formlos unter Nennung des Aktenzeichens, Name des Antragsteller etc. per Email an info.foerderprogramme@bag.bund.de zu senden.

 In Ihren Antrag nennen Sie bitte die nicht mehr in 2009 durchführbare(n) Maßnahme(n), worauf hin Sie vom BAG einen Änderungsbescheid im Hinblick auf die Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis 31.3.2010 erhalten. Der Beginn einer Maßnahme, also deren Bestellung muss allerdings in 2009 vor dem Änderungsantrag erfolgt sein.

 Sollte Ihr Zuwendungsbescheid noch ausstehen, empfehlen wir ebenfalls, den formlosen Antrag auf Verlängerung des Zuwendungszeitraumes zu stellen.

 Nachfolgend zwei Beispiele, die auch aus Sicht des BAG eine Verschiebung der Maßnahmen auf 2010 begründen:

  1. Aufgrund der späten Ausfertigung des Zuwendungsbescheids können die beantragte/n De-Minimis-Maßnahmen und/oder –Leistungen in 2009 nicht mehr durchgeführt werden.
  2. Bei den beantragten De-Minimis-Maßnahmen und -Leistungen gibt es seitens des Händlers / des Herstellers Lieferschwierigkeiten.

Der Änderungsantrag muss noch in diesem Jahr erfolgen. Bitte nennen Sie im Antrag die o.g. Gründe und informieren Sie Ihren Lieferanten. Wir empfehlen diese Vorgehensweise für den Fall, dass mit Lieferengpässen bis Jahresende zu rechnen ist.

Bitte wenden Sie sich an Ellen Fengler, Telefon: (0761) 70864-74

 

Mautharmonisierung

Antragstellung seit 1.11.2009 für das kommende Jahr möglich

Auch für das kommende Jahr stehen wieder Fördermittel im Rahmen der Mautharmonisierung bereit. Dabei sind aber eine Reihe von Änderungen beim Antragsprozedere, bei den Fristen und Förderhöchstgrenzen zu berücksichtigen.

NEU (19.11.2009): Der Bewilligungszeitraum für die Förderperiode 2009 wurde für das Förderprogramm "Aus- und Weiterbildung" verlängert!

Wichtige Änderung der Maut in Österreich

Pünktlich zum Jahresbeginn (01.01.2010) wird auch in Österreich die Schadstoffklasse für die Bemessung der Mauthöhe relevant. Dabei ist bereits im Vorfeld einiges zu beachten.

Informationen sowie Formulare und Merkblätter finden Sie hier.